Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsanbieter (B2B)

Artikel 1 – Definitionen
  1. Movements Marketing Services BV, mit Sitz in Hilversum, KvK-Nummer 77330277, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
  2. Die andere Partei des Dienstanbieters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Dienstanbieter und Kunde gemeinsam.
  4. Der Vertrag ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Vertrag enthält immer Aufwandspflichten für den Dienstleister, keine Ergebnispflichten.
Artikel 3 – Zahlung
  1. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Rechnung enthält eine andere Zahlungsfrist.
  2. Die Zahlungen erfolgen ohne Rückgriff auf Aussetzung oder Aufrechnung durch Überweisung des fälligen Betrags auf die vom Dienstanbieter angegebene Kontonummer.
  3. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, und es gilt eine Strafzinsklausel von 1,0 % pro Tag auf den fälligen Betrag. Außerdem ist der Dienstleister ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  4. Bleibt der Auftraggeber in Verzug, leitet der Dienstleister das Inkasso ein. Die Kosten für das Inkasso gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber in Verzug ist, schuldet er dem Dienstleister neben der Hauptsumme gesetzliche (Handels-)Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstigen Schadenersatz. Die Inkassokosten werden gemäß dem „Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten“ berechnet.
  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
  6. Wenn der Kunde sich weigert, an der Ausführung des Auftrags durch den Dienstleister mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Dienstleister zu zahlen.
Artikel 4 – Angebote und Ausschreibungen
  1. Die Angebote des Dienstanbieters sind maximal 2 Monate ab dem Datum des Angebots gültig, es sei denn, im Angebot ist eine andere Frist für die Annahme angegeben. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen wird, verfällt es.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Artikel 5 – Preise
  1. Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen des Dienstleisters angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Preise der Waren basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Selbstkostenpreisen. Deren Erhöhungen, die der Dienstleister zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots oder des Abschlusses des Vertrags nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
  3. Bei Dienstleistungen können sich die Parteien bei Vertragsabschluss auf einen Festpreis einigen.
  4. Wenn kein Festpreis vereinbart wurde, kann der Satz für die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden bestimmt werden. Der Satz wird nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeit ausführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
  5. Wenn kein Tarif auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden vereinbart wurde, wird ein Richtpreis für die Dienstleistungen vereinbart, wobei der Dienstleister berechtigt ist, um bis zu 10% abzuweichen. Wenn der Richtpreis um mehr als 10% höher ist, muss der Dienstleister den Kunden rechtzeitig darüber informieren, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Teil des Auftrags zu stornieren, der den Richtpreis plus 10% übersteigt.
Artikel 6 – Preisindexierung
  1. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise und Stundensätze basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisniveau. Der Dienstleister hat das Recht, die dem Kunden zu berechnenden Gebühren jährlich zum 01. Januar anzupassen.
  2. Die angepassten Preise, Tarife und Stundenlöhne werden dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt.
Artikel 7 – Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
  1. Der Kunde stellt dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen, die der Dienstleister für die korrekte Ausführung des Auftrags für erforderlich hält, rechtzeitig, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Weise zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente, auch wenn diese von Dritten stammen, es sei denn, aus der Art des Auftrags ergibt sich etwas anderes.
  4. Der Kunde entschädigt den Dienstleister für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergeben.
  5. Wenn und soweit der Auftraggeber dies verlangt, gibt der Dienstleister die betreffenden Dokumente unverzüglich nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers zurück.
  6. Stellt der Kunde die vom Dienstleister geforderten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrags, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten und zusätzlichen Gebühren zu Lasten des Kunden.
Artikel 8 – Entzug der Provision
  1. Es steht dem Kunden frei, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu kündigen. Diese vorläufige Kündigung des Auftrags durch den Kunden muss dem Dienstleister schriftlich mit einer Frist von 2 (zwei) Monaten mitgeteilt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Wenn der Kunde den Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, den fälligen Lohn und die entstandenen Kosten in vollem Umfang an den Dienstleister zu zahlen.
Artikel 9 – Ausführung des Abkommens
  1. Der Dienstleister erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Arbeitsausführung.
  2. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Erfüllung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines vereinbarten Vorschusses.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass der Dienstleister den Auftrag pünktlich beginnen kann.
Artikel 10 – Vertragsdauer
  1. Der Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Wenn die Parteien innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart haben, ist dies niemals eine endgültige Frist. Wenn diese Frist überschritten wird, muss der Kunde den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 11 – Änderung des Abkommens
  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt werden soll, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Dienstleister wird den Kunden so schnell wie möglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Dienstleister den Kunden so schnell wie möglich schriftlich.
  4. Wenn die Parteien ein festes Honorar vereinbart haben, gibt der Dienstleister an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Honorars führt.
Artikel 12 – Höhere Gewalt
  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt: „Die Nichterfüllung einer Verpflichtung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden kann dem Dienstleister nicht angelastet werden, wenn ein vom Willen des Dienstleisters unabhängiger Umstand vorliegt, durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder von dem Dienstleister vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen“. Zu solchen Umständen gehören Versäumnisse von Lieferanten oder anderen Dritten, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  2. Wenn eine Situation im Sinne des Vorstehenden eintritt, aufgrund derer der Dienstleister seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  3. Der Dienstleister ist in dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch dann nicht, wenn der Dienstleister durch die Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt.
Artikel 13 – Aufrechnung

Der Kunde verzichtet auf sein Recht, eine Schuld gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.

Artikel 14 – Aussetzung

Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag ergibt, auszusetzen.

Artikel 15 – Übertragung von Rechten

Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 16 – Erlöschen der Forderung

Jeder Anspruch auf Ersatz eines vom Dienstleister verursachten Schadens verjährt in jedem Fall 6 (sechs) Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des Zivilgesetzbuches nicht aus.

Artikel 17 – Garantie

Die Parteien haben einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen, der für Movements Marketing Services BV nur eine Verpflichtung zum Aufwand und somit keine Verpflichtung zur Erzielung eines Ergebnisses beinhaltet.

Artikel 18 – Versicherung
  1. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Waren, die für die Ausführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind, sowie Waren des Dienstleisters, die sich in den Räumlichkeiten des Kunden befinden, und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren angemessen zu versichern und versichert zu halten, u.a. gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl.
  2. Der Auftraggeber stellt die Police dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Artikel 19 – Haftpflichtschäden
  1. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, es sei denn, der Dienstanbieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Falls der Dienstleister dem Kunden Schadenersatz schuldet, darf der Schadenersatz das Honorar nicht übersteigen.
  3. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung in der betreffenden Police.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die sich direkt oder indirekt aus dem Versagen von Geräten, Software, Dateien, Registern oder anderen Gegenständen ergeben, die der Dienstleister bei der Ausführung des Auftrags verwendet.
  5. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Dienstanbieters für Schäden, die auf vorsätzliche oder absichtliche Fahrlässigkeit des Dienstanbieters, seiner Führungskräfte oder Untergebenen zurückzuführen sind.
Artikel 20 – Die Haftung des Kunden
  1. Wenn ein Auftrag von mehreren Personen erteilt wird, haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Dienstleister aufgrund dieses Auftrags zustehen.
  2. Wenn ein Auftrag indirekt oder unmittelbar von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person vergeben wird, kann diese natürliche Person auch der Auftraggeber im privaten Bereich sein. Dies setzt voraus, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person angesehen werden kann. Im Falle einer Nichtzahlung durch die juristische Person haftet die natürliche Person daher persönlich für die Zahlung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese auf den Namen einer juristischen Person oder auf den Namen des Auftraggebers als natürliche Person oder auf beide Namen ausgestellt ist, ob auf Wunsch des Auftraggebers oder nicht.
Artikel 21 – Entschädigung

Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Dienstleister gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.

Artikel 22 – Pflicht zur Beschwerde
  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen per E-Mail (klacht@ movementsmarketing.com) Beschwerden über die geleistete Arbeit zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass der Dienstleister angemessen reagieren kann.
  2. In jedem Fall kann eine Beschwerde nicht dazu führen, dass der Dienstleister verpflichtet wird, andere Arbeiten als vereinbart auszuführen.
Artikel 23 – Eigentumsvorbehalt, Recht auf Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Die gelieferten und an den Kunden gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Kunde den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Dienstleister seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren wieder in Besitz nehmen.
  2. Wenn die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, hat der Dienstleister das Recht, die Arbeit so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch bezahlt wird. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Dienstleister in diesem Fall nicht vorgeworfen werden.
  3. Der Dienstanbieter ist nicht befugt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Wenn die Ware noch nicht geliefert wurde, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wurde, hat der Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Kunde vollständig und vereinbarungsgemäß gezahlt hat.
  5. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.
Artikel 24 – Geistiges Eigentum
  1. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, behält der Dienstleister alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Zitaten, Illustrationen, Skizzen, Modellen, maßstabsgetreuen Modellen usw. Die genannten geistigen Eigentumsrechte dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Dienstleisters nicht kopiert, gezeigt und/oder Dritten zur Verfügung gestellt oder auf andere Weise genutzt werden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vom Dienstleister zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Unter vertraulichen Informationen sind in jedem Fall die Informationen zu verstehen, auf die sich dieser Artikel bezieht, sowie Unternehmensdaten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und/oder Dritte, die an der Ausführung dieses Vertrags beteiligt sind, schriftlich zur Vertraulichkeit im Sinne dieser Bestimmung zu verpflichten.

Artikel 25 – Vertraulichkeit

Jede der Parteien hält die Informationen, die sie von der anderen Partei (in welcher Form auch immer) erhält, sowie alle anderen Informationen über die andere Partei, von denen sie weiß oder bei denen sie vernünftigerweise annehmen kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder Informationen, von deren Verbreitung sie erwarten kann, dass sie der anderen Partei Schaden zufügen, geheim und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr Personal die genannten Informationen ebenfalls geheim hält. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen:

  1. die zu dem Zeitpunkt, als der Empfänger sie erhielt, bereits öffentlich waren oder später öffentlich wurden, ohne dass der Empfänger eine ihm auferlegte Geheimhaltungspflicht verletzt hat;
  2. die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Bereitstellung durch die andere Partei bereits in ihrem Besitz war;
  3. die die empfangende Partei von einer dritten Partei erhalten hat, sofern diese dritte Partei berechtigt war, der empfangenden Partei diese Informationen zu übermitteln;
  4. von der empfangenden Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden.

Die in diesem Artikel definierte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von3 (drei) Jahren nach deren Beendigung.

Artikel 26 – Strafe für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht

Wenn der Auftraggeber gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vertraulichkeit verstößt, verwirkt der Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von € 5.000 (in Worten: fünftausend Euro) für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von € 1.000 (in Worten: eintausend Euro) für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber zugerechnet werden kann.

Im Übrigen ist für die Verwirkung dieser Geldbuße weder eine vorherige Inverzugsetzung noch ein Gerichtsverfahren erforderlich. Es bedarf auch keiner Form von Schadenersatz. Die Verwirkung der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die anderen Rechte des Diensteanbieters, einschließlich seines Rechts, neben der Geldbuße Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 27 – Nichtübernahme von Personal

Der Kunde wird keine Mitarbeiter des Dienstleisters (oder von Unternehmen, die vom Dienstleister für die Erfüllung dieses Vertrages herangezogen werden und die an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind (waren)) beschäftigen. Er wird auch nicht zulassen, dass diese in irgendeiner anderen Weise (direkt oder indirekt) für ihn arbeiten.
Dieses Verbot gilt während der Laufzeit des Vertrages bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Bei einem Verstoß gegen diesen Artikel stellt der Dienstleister dem Kunden 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) als Ersatz für den entstandenen Schaden in Rechnung.
Es gibt eine Ausnahme von diesem Verbot: Die Parteien können in guter geschäftlicher Absprache andere Vereinbarungen treffen. Diese Vereinbarungen gelten, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.

Artikel 28 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Movements Marketing Services BV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden; wesentliche inhaltliche Änderungen werden von Movements Marketing Services BV nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden/Auftraggeber besprochen.

Artikel 29 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Auf alle Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht des Bezirks zuständig, in dem Movements Marketing Services BV seinen Sitz/Praxis/Büro hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

Vul onderstaand formulier in, wij nemen zo spoedig mogelijk contact met jou op!

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen!